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Konditionen

Als freiberuflich tätige psychologische Psychotherapeutin mit einer Praxisbewilligung im Kanton Zürich bin ich Krankenkassen anerkannt. Die Kosten für die psychologische Psychotherapie werden bei entsprechender Indikation und auf ärztliche Anordnung von der Grundversicherung oder   teilweise durch die Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse vergütet. Beratung/Coaching ist keine kassenpflichtige Leistung. Vereinbarte Konsultationen sind verbindlich. Bitte beachten Sie, dass Termine, die nicht eingehalten werden können, mindestens 24 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden müssen. Vergessene und versäumte Termine werden Ihnen vollumfänglich in Rechnung gestellt und werden nicht von den Kassen vergütet.

Einzelgespräch CHF 160.00/50’

Die Vor- und Nachbereitung sind im Preis inbegriffen. Telefonate, Berichte und Besprechungen mit Drittpersonen werden nach Zeitaufwand zusätzlich verrechnet. Vorteil für Selbstzahlende ist der garantierte Datenschutz, da keine Daten und Diagnosen an Versicherungen übermittelt werden. Die obigen Tarife gelten für die angegebene Zeit. Dauert eine Sitzung aus einem wichtigen Grund länger wird die effektive Zeit der Sitzung auf der Basis der angegebenen Tarife verrechnet.

Einzelgespräch CHF 160.00/50’

Ich bin von den Zusatzversicherungen der Krankenkassen anerkannt und die Kosten der psychologischen Psychotherapie werden von diesen teilweise vergütet. Die Höhe der Kostenbeteiligung ist kassenabhängig und hängt von Ihrem Versicherungsstatus bei der jeweiligen Zusatzversicherung der Krankenkasse ab. Manchmal verlangen die Versicherungen auch ein kurzes Zuweisungsschreiben eines Arztes/einer Ärztin. Klären Sie sinnvollerweise im Voraus mit Ihrer Versicherung ab, welchen Anteil diese für die Behandlung bei mir übernimmt. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sind im Preis inbegriffen. Telefonate, Berichte und Besprechungen mit Drittpersonen werden nach Zeitaufwand zusätzlich verrechnet. Sollte eine Sitzung aus wichtigen Gründen länger dauern, wird die effektive Zeit der Sitzung auf der Basis der angegebenen Tarife verrechnet.

Einzelgespräch Aufwand nach Zeittarif der Grundversicherung

Auf Anordnung von Ärztinnen und Ärzten aus den Bereichen der Hausarztmedizin, der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Psychiatrie und Psychosomatik kann die psychologische Psychotherapie bei mir über die Grundversicherung der Krankenkassen abgerechnet werden. Es können 15 Sitzungen verordnet werden. Sollten weitere Sitzungen notwendig sein zur Verbesserung der psychischen Befindlichkeit können nach entsprechender Einschätzung und Rücksprache mit der anordnenden Person weitere 15 Sitzungen angeordnet werden. Bei weiterer Indikation erfolgt eine fachärztliche Beurteilung durch eine Psychiaterin/einen Psychiater. In Krisensituationen können Ärztinnen und Ärzte sämtlicher Fachrichtungen eine Anordnung für maximal 10 Sitzungen anordnen.



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